Solarportal der Stadtwerke Annaberg-Buchholz

Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob sich Ihr Dach für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage eignet. Selbst erzeugte Solarenergie rechnet sich und schützt das Klima.
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Informationen zur Solarpotenzialanalyse

Sie möchten sich über die Anschaffung einer Solaranlage informieren oder haben Fragen zu den Solarrechnern? Dann bieten wir Ihnen hier weitere Informationen. Klicken Sie zum Aufrufen der Seiten auf die kreisförmigen Symbole.

 

10 Schritte zur eigenen Solaranlage

Eine Auflistung der Schritte, die zur Anschaffung einer eigenen Solaranlage notwendig sind.

Berechnungsgrundlagen

Ein Überblick über die Berechnungsverfahren zur Solarpotenzialanalyse.

FAQ

Finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Solarpotenzialanalyse.

 

10 Schritte zur eigenen Solaranlage


1. Ergebnisse der Computerauswertung überprüfen

Die automatisierte Auswertung kann Fehler beinhalten. So sind unter Umständen Details, wie beispielsweise Lüftungsrohre, durch den Laserscanner nicht erfassbar. In die Dachhaut plan integrierte Dachflächenfenster können ebenfalls nicht erkannt werden, wodurch die Flächenangabe in einigen Fällen Fehler aufweisen kann. Weiterhin ist zu bedenken, dass die geplante Fläche auch zukünftig verschattungsfrei bleiben sollte. Bäume und andere Gehölze können innerhalb von 20 Jahren eine beträchtliche Höhe erreichen und somit zu außerplanmäßigen Verschattungen führen. In diesem Zusammenhang sind auch negative Einflüsse auf die Ertragssituation durch nachträglich errichtete Bauwerke in der Nachbarschaft denkbar.

 

2. Örtliche Bauvorschriften prüfen

Eine mögliche Baugenehmigungsfreiheit für Solaranlagen regelt die Bauordnung. Anlagen auf privaten Dach- und Fassadenflächen sind in der Regel genehmigungs-/ verfahrensfrei. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Ensembles sowie einer Lage im Geltungsbereich von Denkmal-, Erhaltungs-, Gestaltungs- und Sanierungsgebietssatzungen muss eine Genehmigung eingeholt werden bzw. sind die entsprechenden Regelungen zu beachten. Ebenso kann durch Festsetzungen in Bebauungsplänen der Bau von Solaranlagen eingeschränkt sein. Freiflächen-Solaranlagen bedürfen dagegen in aller Regel einer Genehmigung. In diesen Fällen sollten die örtlichen Bauämter kontaktiert werden.

 

3. Zustand des Dachs prüfen

Vor dem Einbau einer Solaranlage sollte die Lebensdauer des Daches geprüft werden. Sowohl Photovoltaik- als auch Solarthermieanlagen haben eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren. Steht in den nächsten Jahren eine Dachsanierung an, sollte diese vor oder besser noch im gleichen Zuge mit der Anlagenerrichtung vorgenommen werden. Hierbei ist auch zu beachten, dass sich nicht jede Dacheindeckung für Solaranlagen eignet.    

 

4. Fachberatung vor Ort

Es besteht die Möglichkeit, sich lokal von einem Energieberater der Stadtwerke Annaberg-Buchholz und ggf. weiteren Fachplanern informieren zu lassen. Durch diese Beratung erfahren Interessierte konkret, ob und in welchem Umfang das eigene Dach zum Ausbau einer Solaranlage geeignet ist. Vor Ort können ergänzende Daten aufgenommen, Ertragsrechnungen durchgeführt und die Grundsätze für eine Ausschreibung festgelegt werden. Zudem ist es möglich, Fragen bezüglich der Statik zu erörtern und die Notwendigkeit eines diesbezüglichen Gutachtens zu prüfen. Des Weiteren erhält man Auskünfte über die Themen Förderung, Finanzierung, Versicherung, Steuern und weiterführende Dienstleistungen.

 

5. Vorplanung und Angebotserstellung

Die Stadtwerke Annaberg-Buchholz koordinieren die Aufträge mit zahlreichen Fachfirmen aus der Region, mit denen faire Kundenkonditionen ausgehandelt wurden. Diese spiegeln sich dann auch in den Angeboten wider, welche Sie erhalten. Bei konkretem Interesse an einer Photovoltaik-Anlage erstellen die Stadtwerke zudem eine Vorplanung mit einer 2D-/3D-Simulation und realistischer Wirtschaftlichkeitsberechnung, welche als zusätzliche Entscheidungsgrundlage für Sie und gleichzeitig als Basis für die späteren Montageleistungen der Handwerker und Installateure dient.   

 

6. Das A und O - eine sichere Finanzierung

Haben Sie die Kosten ebenso wie den zu erwartenden Jahresertrag ermittelt, bleibt zu klären, wie die Anlage finanziert werden soll. Im Bereich Photovoltaik bietet sich hier in einigen Fällen auch das Miet- bzw. Pachtmodell der Stadtwerke Annaberg-Buchholz an, bei dem keine Anschaffungskosten für den Kunden anfallen. Daneben stehen für den Kauf einer Anlage auch günstige Kredite von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie Investitionszuschüsse aus Förderprogrammen, wie z. B. von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) für Stromspeicher, zur Verfügung. Hierbei ist darauf zu achten, dass in der Regel nicht vor einer Kredit- bzw. Fördermittelzusage mit dem Vorhaben begonnen werden darf. Sollte es sich bei der Planung um eine Solarwärmeanlage handeln, besteht unter Umständen die Möglichkeit einer Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Förderbedingungen sind unter www.bafa.de einsehbar.
www.bafa.de

 

7. Auftragserteilung und Bauvorbereitung

Wenn alle Punkte geklärt und ggf. die Zusagen von Kredit- bzw. Fördermittelgebern eingetroffen sind, können Sie das vorliegende Angebot der Stadtwerke Annaberg-Buchholz und/oder der entsprechenden Fachpartner schriftlich bestätigen. Nun wird für eine schnellstmögliche Auftragsausführung alles für Sie in die Wege geleitet: Anmeldung der Photovoltaik-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber, Materialbestellung, Terminplanung mit den einzelnen Gewerken und natürlich Abstimmung mit Ihnen.

 

8. Montage und Installation

Die Stadtwerke Annaberg-Buchholz stellen hohe Anforderungen an Qualität und Service und arbeiten ausschließlich mit geprüften Fachfirmen zusammen. Sollte auf der Baustelle dennoch einmal etwas nicht so laufen wie gewünscht, wird alles dafür getan, ein zufriedenstellendes Ergebnis für Sie zu erreichen. Auch nach Fertigstellung der Anlage steht Ihnen immer ein Ansprechpartner beratend zur Seite, der offene Fragen klärt und sich bei Problemen um eine passende Lösung kümmert.    

 

9. Inbetriebnahme und Registrierung der Anlage

Der Elektroinstallateur wird nach Aufbau der Photovoltaik-Anlage die Inbetriebnahme zusammen mit dem zuständigen Netzbetreiber durchführen. Sie erhalten ein Inbetriebnahmeprotokoll, in dem unter anderem der Zählerstand der Messeinrichtung festgehalten wird. Seit dem ersten Januar 2009 besteht für Betreiber von Solarstromanlagen eine besondere Meldepflicht als Voraussetzung für die Zahlung der Einspeisevergütung. Der Betrieb der Anlage muss mit den folgenden Daten der Bundesnetzagentur gemeldet werden: Standort der Anlage, Name des Netzbetreibers, Leistung der Anlage in Kilowatt, Tag der Inbetriebnahme.
www.marktstammdatenregister.de

 

10. Von nun an ist man Energieproduzent

Der zuständige Netzbetreiber wird mit dem Betreiber der Photovoltaik-Anlage einen entsprechenden Vertrag schließen und den eingespeisten Strom nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz vergüten. Spätestens jetzt sollten Sie auch der Gebäude- und Haftpflichtversicherung die Solaranlage als neuen Bestandteil des Gebäudes anzeigen, damit diese z. B. bei Sturmschäden abgesichert ist. Die Anlage kann schon über die bestehende Versicherung abgedeckt sein. Dazu sollten Sie sich bei Ihrem Versicherungsanbieter erkundigen. Auch das Miet- bzw. Pachtmodell der Stadtwerke Annaberg-Buchholz beinhaltet im Bereich Photovoltaik bereits einen umfangreichen Versicherungsschutz. Weiterhin ist die Solaranlage in der nächsten Steuererklärung zu berücksichtigen. Dies wirkt sich in der Regel positiv aus und verringert die Steuerlast. Es lohnt sich unter Umständen zu diesen Fragen eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

 

 

 

 

Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG

Bereich Energiesysteme und Beratung
Robert-Schumann-Straße 1
09456 Annaberg-Buchholz

 

   

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